Welche Schritte sind zur Aufnahme
einer Therapie erforderlich?
- Telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch direkt in der Praxis (0351 8119300)
- Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist im Sinne des Informationsaustausches zwischen den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten sinnvoll, jedoch nicht zwingend erforderlich
- Durchführung mind. einer oder mehrerer psychotherapeutischer Sprechstunden zur Klärung der Indikation und des weiteren Vorgehens, bis zu 4 probatorische/ therapievorbereitende Sitzungen ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse
- Psychiatrische, allgemeinärztliche oder sonstige fachärztliche Untersuchung ("Konsil") auf Veranlassung des Psychotherapeuten vor Beantragung der Therapie
- Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (bzw. sonstigen Sozialleistungsträger) durch Therapeuten und Patienten
- Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie
- Alternativ bei entsprechender Dringlichkeit/ Indikation: Anzeige einer Akutbehandlung bei der Krankenkasse