Psychotherapie | Diagnostik | Beratung Dr. Rolf Leibbrand

Grundsätzlich gilt:
Sie können sich jederzeit ohne Beachtung besonderer Voraussetzungen an mich wenden. Die Formalitäten der Antragstellung werden von mir in Absprache mit Ihnen übernommen.

Welche Schritte sind zur Aufnahme
einer Therapie erforderlich?

  1. Telefonische Terminvereinbarung für ein Erstgespräch direkt in der Praxis (0351 8119300)
  2. Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte. Eine Überweisung ist im Sinne des Informationsaustausches zwischen den behandelnden Ärzten und Psychotherapeuten sinnvoll, jedoch nicht zwingend erforderlich
  3. Durchführung mind. einer oder mehrerer psychotherapeutischer Sprechstunden zur Klärung der Indikation und des weiteren Vorgehens, bis zu 4 probatorische/ therapievorbereitende Sitzungen ohne vorherigen Antrag bei der Krankenkasse
  4. Psychiatrische, allgemeinärztliche oder sonstige fachärztliche Untersuchung ("Konsil") auf Veranlassung des Psychotherapeuten vor Beantragung der Therapie
  5. Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse (bzw. sonstigen Sozialleistungsträger) durch Therapeuten und Patienten
  6. Beginn der genehmigungspflichtigen Therapie
  7. Alternativ bei entsprechender Dringlichkeit/ Indikation: Anzeige einer Akutbehandlung bei der Krankenkasse